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kostet ein Einsatz der Feuerwehr?
Nicht
alles ist gratis
Gebührenfrei
Ablöschen
eines Wohnungsbrandes, Rettung einer eingeklemmten Person, Leerpumpen eines
Kellers: Fast immer sind wir blitzschnell vor Ort und verhindern Schlimmeres.
Die Kameraden sind ehrenamtlich im Einsatz, doch die
Löschfahrzeuge, das Material und die Wartung verschlingen viel Geld. Wer
für die Kosten der Einsätze aufzukommen hat, legt die Niedersächsische
Gemeindeordnung und das Niedersächsische Brandschutzgesetz fest. Für
die Bürger unentgeltlich sind die Einsätze bei Wohnungsbränden,
Notständen durch Naturereignisse (Einsätze bei Sturm ab Windstärke
8) sowie die Rettung aus akuter Gefahr. Ausnahme: vorsätzliche oder grobfahrlässige
Verursachung von Bränden, z. B. verbranntes Essen auf dem Herd, sofern niemand
die Kochstelle beaufsichigt hat. Kostenpflichtig
Bezahlt werden müssen
hingegen Hilfe- und Sachleistungen, bei welchen keine unmittelbare Gefahren für
die Betroffenen bestehen, z. B. Abstreuen von Ölspuren, Brände von Fahrzeugen,
Tierrettungen und Türöffnungen. In der Gebührensatzung der Gemeinde
ist festgelegt, was ein Einsatz kostet. Für ein Löschfahrzeug werden
beispielsweise, je nach Typ des Fahrzeuges, zwischen 30 und 75 Euro pro Stunde
berechnet. Etwas teurer wird's wenn das entlaufene Kätzchen mit einer Drehleiter
aus einer Baumkrone gerettet werden muss. Dann werden 100 bis 125 Euro fällig.
Für Gewerbetreibende ist es wichtig zu wissen,
daß Fehlalarme aufgrund von defekten Brandmeldeanlagen gebührenpflichtig
sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlage aufgrund eines technischen
Defekts ausgelöst wurde. Maßgeblich ist, ob eine tatsächliche
Gefahrensituation bestand und somit das Eingreifen der Feuerwehr erforderlich
war. Küchendünste, Zigarettenrauch und Baustaub sind häufig Ursachen
für Fehlalarme. Wer
ist Zahlungspflichtig Zahlungspflichtig
ist je nach Art des Einsatzes der Antragsteller, der Verursacher (auch wenn durch
ein Unterlassen eine Gefahrensituation entstanden ist) oder derjenige, der für
den Zustand einer Sache verantwortlich ist, zum Beispiel der Tierhalter oder der
Betreiber einer Brandmeldeanlage.
Wo die Feuerwehr
nicht helfen kannFeuerwehrleute
sind keine Heinzelmännchen.
Wie bereits geschrieben, sind die Feuerwehrleute in Neu Wulmstorf ehrenamtlich
im Einsatz, das heißt in ihrer Freizeit für die Bürger da. Das
machen wir auch gerne, jedoch wird unsere Hilfe manchmal fehlinterpretiert. Bei
Sturmeinsätzen wird dann schon mal verlangt, den Garten von armdicken Ästen
zu säubern. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Feuerwehr. Es gab schon Bürger,
die sich im Rathaus beschweren wollten, weil der Garten nicht durch die Feuerwehr
gereinigt wurde. Die
Feuerwehr rückt aus, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Betroffenen
besteht. Das heißt: Ereignisse,
bei denen Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt in Gefahr sind.
Das ist z.B. der Fall bei: - Feuer,
Bränden
- Verkehrs-
und sonstigen Unfällen
- Baum
auf Straße oder Haus
- Keller
voll Wasser
- Tier
im Graben
- Mensch
im Fahrstuhl stecken geblieben
Unmittelbare
Gefahr besteht nicht, wenn z.B. nach einem Sturm ein Ast auf Ihrem Grundstück
liegt. Hierbei würde es sich um einen gebührenpflichtigen
Einsatz handeln. Mit Sicherheit wäre es hier günstiger einen
gewerblichen Forstbetrieb zu beauftragen, da dieser nicht mit 20 bis 30 Arbeitern
anrücken würde. Bei
Wasser im Keller ist die Hilfe der
Feuerwehr manchmal schneller erschöpft als dem Eigentümer lieb ist.
Das liegt daran, daß wir mit unseren feuerwehrtechnischen Gerätschaften
erst bei einer Wassersäule ab 5 cm tätig
werden können. Auch hier helfen, sofern Sie nicht selber zu Eimer und Feudel
greifen können, gewerbliche Anbieter mit Wassersaugern und Entfeuchtungsgeräten
weiter. Sehr beliebt: Unsere Drehleiter. "Könnt Ihr Euch nicht
mal meine losen Dachziegel ansehen?" Hier wird die Antwort ebenfalls
"Nein" heißen. Wenn es der Nachbar sieht, möchte er gleich
sein Dachfenster reparieren oder den Baum zurückschneiden. Die
Drehleiter dient zur Menschenrettung und Gefahrenabwehr, für andere
Tätigkeiten sind gewerbliche Betriebe zu beauftragen. Für das Öffnen
von verschlossenen Türen und Fenstern wenden Sie sich bitte gleich an einen
gewerblichen Schlüsseldienst. Dieser kann die Tür wahrscheinlich schonender
öffnen als es mit feuerwehrtechnischen Mitteln möglich wäre. Ausnahme
hier sind selbstverständlich gefährdete Personen, die hilflos in ihrer
Wohnung liegen. Hier verschaffen wir dem Notarzt und dem Rettungsdienst natürlich
einen Zugang in die Wohnung. Bei
Gefahr: Zögern Sie nicht die 112 anzurufen! Doch
ist wirklich eine Gefahr gegeben? Ist es erforderlich nachts um 2:30 Uhr etwa
30 Nachbarn zu wecken, sie zum Feuerwehr-Gerätehaus rasen zu lassen, drei
Löschfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn den Ort wach machend über
die B73 zu jagen, um dann gegebenenfalls nur einen Absperrhahn zuzudrehen?
Wie kann ich mich
schützen und die Feuerwehr unterstützen?Brandgefahr
ist nie zu unterschätzen.
In Deutschland brennt es ca. 800mal am Tag. Dabei entstehen Sachschäden
in Milliardenhöhe. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland
an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die
Brände ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit:
Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen
wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Wir möchten Ihnen folgende Tipps
geben: Bevor
etwas passiert
- Prägen
Sie sich die Notrufnummer 112
der Feuerwehr ein.
- Informieren
Sie sich über vorhandene Feuerlöscheinrichtungen.
-
Informieren Sie sich über
den nächstgelegenen Rettungsweg.
- Gehen
Sie sorgsam mit offenem Feuer um, sei es beim
grillen, am Kamin oder Weihnachtsbaum.
- Achten
Sie darauf, dass Flure und Treppenräume stets frei von brennbaren und/oder
sperrigen Gegenständen, wie z.B. Fahrräder, Pappkartons, Möbel,
Farben, Kraftstoffe oder Ähnlichem sind, dass Türen in diesen
Rettungswegen ständig geschlossen sind - aber niemals verschlossen
- gehalten werden.
- Parken
Sie Ihr Auto nicht auf oder vor Hydranten
und in Feuerwehrzufahrten. Parken Sie nie
in einer Kurve. Halten Sie eine Mindestdurchfahrtbreite von 3 Metern ein!
- Bei
"Gartenabfallabgabe" am Bauhof in der Wulmstorfer Strasse: Halten Sie
bitte eine Trasse für abrückende Feuerwehrfahrzeuge frei.
- Können
wir Sie im Notfall schnell finden? Haben Sie eine beleuchtete
Hausnummer? (Praktisch: Beim Fachhändler
gibt es Energiesparlampen mit integriertem Dämmerungsschalter).
- Statten
Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Feuerlöschern
und Rauchmeldern aus.

Wenn
wir im Einsatz sind
- Vorsicht
im Strassenverkehr, Rettungsfahrzeuge haben Vorrang! Mit Blaulicht
und Martinshorn (Hörprobe) weisen wir auf
unsere "Sonderrechte" hin. Auch
wenn Sie nachts vielleicht denken: "müssen die schon wieder so einen
Lärm machen?" Wir sind nach StVO dazu verpflichtet! Weichen Sie
Einsatzfahrzeugen möglichst grossräumig aus, bilden sie freie Trassen.
Bei Strassensperrungen: Bitte haben Sie Verständnis, möglicherweise
geht es um die Rettung Ihres Nachbarn.
- Lassen
Sie uns arbeiten. Bleiben Sie der Einsatzstelle fern. Häufig werden
wir durch Schaulustige in unserer Arbeit behindert. Sie haben zwar ein Grundrecht
auf's schauen, wir haben jedoch auch ein Grundrecht auf's helfen!
Was kann ich für
die Feuerwehr tun?"Frag
nicht, was dein Land für dich tun kann - frag, was du für dein Land
tun kannst" - John F.
Kennedy. Werden
Sie Mitglied in unserem Feuerwehr Förderverein.
Die Freiwillige Feuerwehr
Neu Wulmstorf hat einen Förderverein gegründet. Ziele
und Zweck des Vereins: Der
Verein stellt sich die Aufgabe das Feuerwehrwesen, die Kameradschaft, die Jugendfeuerwehr
und die Öffentlichkeitsarbeit der Ortswehr Neu Wulmstorf zu fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige
Zwecke und ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mehr
auf der Seite des Fördervereins.
Kann man die Feuerwehr
besuchen?Für
Interessierte bieten wir folgende Möglichkeiten:
- Erwachsene
laden wir jeden Donnerstag Abend ab 19:30 Uhr herzlich ein, uns beim Übungsdienst
"über die Schulter zu schauen". Da die Übungsdienste nicht
unbedingt am Feuerwehrgerätehaus stattfinden, sondern auch praktische Übungen
im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt werden, ist es angebracht, einen
möglichen Besuch bei uns anzumelden. Sprechen Sie dazu mit unserem Ortsbrandmeister
.
E-Mail an Ortsbrandmeister.
- Am
Tag der offenen Tür oder auf dem Fest zum 1. Mai haben alle Interessierten
die Möglichkeit, sich über die Arbeit der Feuerwehr zu informieren und
kleine Übungen anzusehen.
- Für
Kindergärten und Schulklassen bieten
wir, unter dem Motto "ein Tag bei der Feuerwehr", die Möglichkeit,
im Rahmen unserer "Brandschutzerziehung", während eines etwa 3stündigen
Programms, die Feuerwache und die Fahrzeuge kennenzulernen.
- Schon
seit einigen Jahren gibt es das Programm "Brandschutzerziehung" bei
der Neu Wulmstorfer Feuerwehr. Das Programm umfaßt den Besuch der Feuerwache,
die Vorführung der Fahrzeuge, Brandschutztipps im praktischen und theoretischen
Unterricht und reicht bis hin zu Löschübungen mit der Kübelspritze.
- Die
Brandschutzerziehung richtet sich an die Altersklassen von 4 bis 10 Jahren. Ziel
der Brandschutzerziehung ist eine Verringerung der Zahl der Brände, insbesondere
der durch Kinder verursachten Brände sowie die Steigerung des Brandschutzbewusstseins.
- Das
Programm ist kostenlos und wird von speziell ausgebildeten Feuerwehrleuten durchgeführt.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Bei
Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Schulklassenbetreuer Frank Peters,
Tel.: 70 97 27 78 oder E-Mail an: Schulklassenbetreuer@ff-neu-wulmstorf.de.
Impressionen
von der Brandschutzerziehung(Mit
Linksklick Vergrösserung anschauen)
Verbrennen
von Abfällen aus Wald, Feld und Garten?Das
Feuer im Garten, ist es erlaubt oder nicht? Solche
Regelungen unterliegen der Ländergesetzgebung und sind daher von Bundesland
zu Bundesland etwas unterschiedlich. In den meisten Bundesländern gibt es
ein Landesimmisionsschutzgesetz und eine nachgeschaltete Verordnung, welche besagt,
dass gelegentlich ein Grillfeuer entzündet werden kann, wenn dies für
die Nachbarschaft keine Gefährdung, Geruchs- oder Rauchbelästigung bedeutet.
Daher ist Grillkohle dem Holz, auch wenn es sehr trocken ist, vorzuziehen.
Offene
Feuer zum Verbrennen von Grünabfällen aus Wald, Feld und Garten geben
immer wieder Anlass zu Beschwerden der Nachbarn. Tatsächlich belasten solche
Feuer die Luftreinheit erheblich, indem große Mengen von Feinstaub entstehen.
Daneben besteht auch die Gefahr von Wald- und Flurbränden. Die Verbrennung
von Gartenschnitt ist nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen erlaubt, hierfür
ist eine Erlaubnis bei der Gemeinde zu beantragen.- Thomas
Kratzke aus der Ordnungsabteilung des Neu Wulmstorfer Rathauses meint dazu:
"Das Verbrennen von Abfällen
(somit alles, was man in den Mülleimer werfen oder auf die Deponie verbringen
muss, z.B. behandeltes Holz, Pappen usw.) ist verboten.
Werden Abfälle verbrannt, handelt es sich um eine unerlaubte
Abfallbeseitigung, die der Landkreis mit einem Ordnungswidrigkeiten-
bzw. Bußgeldverfahren ahnden kann und es auch macht." "Lagerfeuer
oder Feuer in Terrassenöfen sind grundsätzlich nicht verboten,
jedoch sind Störungen der Nachbarschaft durch Rauch und Gerüche zu vermeiden.
So wird es auf einem Reihenhausgrundstück schwierig sein, die Nachbarschaft
durch ein Lagerfeuer NICHT zu stören.
Selbstverständlich dürfen hierbei keine Abfälle verbrannt werden."
- Umweltgerechter würde
es ohnehin sein, Gartenschnittgut zu schreddern und in den natürlichen Kreislauf
der Natur einzubringen. Schreddergut eignet sich hervorragend zum Abdecken von
Beeten und verhindert das allzu schnelle Aufkeimen von Unkräutern. Sollten
Sie keine Möglichkeit haben Ihr Gartenschnittgut auf dem eigenen Grundstück
zu verarbeiten, ist es über die Deponien des Landkreises in Dibbersen, Todtglüsingen
oder in Ketzendorf zu entsorgen.
- Falls
Sie Fragen oder Zweifel haben, können Sie sich im Rathaus an folgende Ansprechpartner
wenden: Frau Benecke (Telefon: 70 07 82 12) und Herr Kratzke (Telefon: 70 07 82
10).
Achten
Sie beim Entfachen eines Feuers auf die nötige Sicherheit und gehen Sie wie
bei unseren "Sicherheitstips
- Grill-Spaß - ja aber SICHER!" beschrieben vor. Sollten Sie ein
Osterfeuer planen, lesen Sie unserere "Sicherheitstips
- Osterfeuer".
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