FF Neu Wulmstorf
########################################################################

 

 

 

Gesamt: 382324
Gestern: 118
Heute: 132
Online: 4



Zum internen Bereich (Passwortgeschützt)

#########


Was kostet ein Einsatz der Feuerwehr?

Nicht alles ist gratis

GebührenfreiErste Priorität: Menschenrettung
Ablöschen eines Wohnungsbrandes, Rettung einer eingeklemmten Person, Leerpumpen eines Kellers: Fast immer sind wir blitzschnell vor Ort und verhindern Schlimmeres. Die Kameraden sind ehrenamtlich im Einsatz, doch die Löschfahrzeuge, das Material und die Wartung verschlingen viel Geld. Wer für die Kosten der Einsätze aufzukommen hat, legt die Niedersächsische Gemeindeordnung und das Niedersächsische Brandschutzgesetz fest. Für die Bürger unentgeltlich sind die Einsätze bei Wohnungsbränden, Notständen durch Naturereignisse (Einsätze bei Sturm ab Windstärke 8) sowie die Rettung aus akuter Gefahr. Ausnahme: vorsätzliche oder grobfahrlässige Verursachung von Bränden, z. B. verbranntes Essen auf dem Herd, sofern niemand die Kochstelle beaufsichigt hat.

Kostenpflichtig
Bezahlt werden müssen hingegen Hilfe- und Sachleistungen, bei welchen keine unmittelbare Gefahren für die Betroffenen bestehen, z. B. Abstreuen von Ölspuren, Brände von Fahrzeugen, Tierrettungen und Türöffnungen. In der Gebührensatzung der Gemeinde ist festgelegt, was ein Einsatz kostet. Für ein Löschfahrzeug werden beispielsweise, je nach Typ des Fahrzeuges, zwischen 30 und 75 Euro pro Stunde berechnet. Etwas teurer wird's wenn das entlaufene Kätzchen mit einer Drehleiter aus einer Baumkrone gerettet werden muss. Dann werden 100 bis 125 Euro fällig. Für Gewerbetreibende ist es wichtig zu wissen, daß Fehlalarme aufgrund von defekten Brandmeldeanlagen gebührenpflichtig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlage aufgrund eines technischen Defekts ausgelöst wurde. Maßgeblich ist, ob eine tatsächliche Gefahrensituation bestand und somit das Eingreifen der Feuerwehr erforderlich war. Küchendünste, Zigarettenrauch und Baustaub sind häufig Ursachen für Fehlalarme.

Wer ist Zahlungspflichtig
Zahlungspflichtig ist je nach Art des Einsatzes der Antragsteller, der Verursacher (auch wenn durch ein Unterlassen eine Gefahrensituation entstanden ist) oder derjenige, der für den Zustand einer Sache verantwortlich ist, zum Beispiel der Tierhalter oder der Betreiber einer Brandmeldeanlage.


Wo die Feuerwehr nicht helfen kann

Feuerwehrleute sind keine Heinzelmännchen.Die Feuerwehr ist nicht für alles zuständig

Wie bereits geschrieben, sind die Feuerwehrleute in Neu Wulmstorf ehrenamtlich im Einsatz, das heißt in ihrer Freizeit für die Bürger da. Das machen wir auch gerne, jedoch wird unsere Hilfe manchmal fehlinterpretiert. Bei Sturmeinsätzen wird dann schon mal verlangt, den Garten von armdicken Ästen zu säubern. Dies ist jedoch nicht Aufgabe der Feuerwehr. Es gab schon Bürger, die sich im Rathaus beschweren wollten, weil der Garten nicht durch die Feuerwehr gereinigt wurde.

Die Feuerwehr rückt aus, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Betroffenen besteht. Das heißt: Ereignisse, bei denen Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt in Gefahr sind. Das ist z.B. der Fall bei:

  • Feuer, Bränden
  • Verkehrs- und sonstigen Unfällen
  • Baum auf Straße oder Haus
  • Keller voll Wasser
  • Tier im Graben
  • Mensch im Fahrstuhl stecken geblieben

Unmittelbare Gefahr besteht nicht, wenn z.B. nach einem Sturm ein Ast auf Ihrem Grundstück liegt. Hierbei würde es sich um einen gebührenpflichtigen Einsatz handeln. Mit Sicherheit wäre es hier günstiger einen gewerblichen Forstbetrieb zu beauftragen, da dieser nicht mit 20 bis 30 Arbeitern anrücken würde.
Bei Wasser im Keller ist die Hilfe der Feuerwehr manchmal schneller erschöpft als dem Eigentümer lieb ist. Das liegt daran, daß wir mit unseren feuerwehrtechnischen Gerätschaften erst bei einer Wassersäule ab 5 cm tätig werden können. Auch hier helfen, sofern Sie nicht selber zu Eimer und Feudel greifen können, gewerbliche Anbieter mit Wassersaugern und Entfeuchtungsgeräten weiter.
Sehr beliebt: Unsere Drehleiter. "Könnt Ihr Euch nicht mal meine losen Dachziegel ansehen?" Hier wird die Antwort ebenfalls "Nein" heißen. Wenn es der Nachbar sieht, möchte er gleich sein Dachfenster reparieren oder den Baum zurückschneiden. Die Drehleiter dient zur Menschenrettung und Gefahrenabwehr, für andere Tätigkeiten sind gewerbliche Betriebe zu beauftragen.
Für das Öffnen von verschlossenen Türen und Fenstern wenden Sie sich bitte gleich an einen gewerblichen Schlüsseldienst. Dieser kann die Tür wahrscheinlich schonender öffnen als es mit feuerwehrtechnischen Mitteln möglich wäre. Ausnahme hier sind selbstverständlich gefährdete Personen, die hilflos in ihrer Wohnung liegen. Hier verschaffen wir dem Notarzt und dem Rettungsdienst natürlich einen Zugang in die Wohnung.

Bei Gefahr: Zögern Sie nicht die 112 anzurufen!
Doch ist wirklich eine Gefahr gegeben? Ist es erforderlich nachts um 2:30 Uhr etwa 30 Nachbarn zu wecken, sie zum Feuerwehr-Gerätehaus rasen zu lassen, drei Löschfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn den Ort wach machend über die B73 zu jagen, um dann gegebenenfalls nur einen Absperrhahn zuzudrehen?


Wie kann ich mich schützen und die Feuerwehr unterstützen?

Brandgefahr ist nie zu unterschätzen.

In Deutschland brennt es ca. 800mal am Tag. Dabei entstehen Sachschäden in Milliardenhöhe. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die Brände ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Wir möchten Ihnen folgende Tipps geben:

Bevor etwas passiert

  • Prägen Sie sich die Notrufnummer 112 der Feuerwehr ein.
  • Informieren Sie sich über vorhandene Feuerlöscheinrichtungen.
  • Informieren Sie sich über den nächstgelegenen Rettungsweg.
  • Gehen Sie sorgsam mit offenem Feuer um, sei es beim grillen, am Kamin oder Weihnachtsbaum.
  • Achten Sie darauf, dass Flure und Treppenräume stets frei von brennbaren und/oder sperrigen Gegenständen, wie z.B. Fahrräder, Pappkartons, Möbel, Farben, Kraftstoffe oder Ähnlichem sind, dass Türen in diesen Rettungswegen ständig geschlossen sind - aber niemals verschlossen - gehalten werden.
  • Parken Sie Ihr Auto nicht auf oder vor Hydranten und in Feuerwehrzufahrten. Parken Sie nie in einer Kurve. Halten Sie eine Mindestdurchfahrtbreite von 3 Metern ein!
  • Bei "Gartenabfallabgabe" am Bauhof in der Wulmstorfer Strasse: Halten Sie bitte eine Trasse für abrückende Feuerwehrfahrzeuge frei.
  • Können wir Sie im Notfall schnell finden? Haben Sie eine beleuchtete Hausnummer? (Praktisch: Beim Fachhändler gibt es Energiesparlampen mit integriertem Dämmerungsschalter).
  • Statten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Feuerlöschern und Rauchmeldern aus.

 

Wenn wir im Einsatz sind

  • Vorsicht im Strassenverkehr, Rettungsfahrzeuge haben Vorrang! Mit Blaulicht und Martinshorn (Hörprobe) weisen wir auf unsere "Sonderrechte" hin. Auch wenn Sie nachts vielleicht denken: "müssen die schon wieder so einen Lärm machen?" Wir sind nach StVO dazu verpflichtet! Weichen Sie Einsatzfahrzeugen möglichst grossräumig aus, bilden sie freie Trassen. Bei Strassensperrungen: Bitte haben Sie Verständnis, möglicherweise geht es um die Rettung Ihres Nachbarn.
  • Lassen Sie uns arbeiten. Bleiben Sie der Einsatzstelle fern. Häufig werden wir durch Schaulustige in unserer Arbeit behindert. Sie haben zwar ein Grundrecht auf's schauen, wir haben jedoch auch ein Grundrecht auf's helfen!

Was kann ich für die Feuerwehr tun?

"Frag nicht, was dein Land für dich tun kann - frag, was du für dein Land tun kannst" - John F. Kennedy.

Werden Sie Mitglied in unserem Feuerwehr Förderverein.

Die Freiwillige Feuerwehr Neu Wulmstorf hat einen Förderverein gegründet.

Ziele und Zweck des Vereins:

Der Verein stellt sich die Aufgabe das Feuerwehrwesen, die Kameradschaft, die Jugendfeuerwehr und die Öffentlichkeitsarbeit der Ortswehr Neu Wulmstorf zu fördern. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mehr auf der Seite des Fördervereins.


Kann man die Feuerwehr besuchen?

Für Interessierte bieten wir folgende Möglichkeiten:

  • Erwachsene laden wir jeden Donnerstag Abend ab 19:30 Uhr herzlich ein, uns beim Übungsdienst "über die Schulter zu schauen". Da die Übungsdienste nicht unbedingt am Feuerwehrgerätehaus stattfinden, sondern auch praktische Übungen im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt werden, ist es angebracht, einen möglichen Besuch bei uns anzumelden. Sprechen Sie dazu mit unserem Ortsbrandmeister . E-Mail an Ortsbrandmeister.
  • Am Tag der offenen Tür oder auf dem Fest zum 1. Mai haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich über die Arbeit der Feuerwehr zu informieren und kleine Übungen anzusehen.
  • Für Kindergärten und Schulklassen bieten wir, unter dem Motto "ein Tag bei der Feuerwehr", die Möglichkeit, im Rahmen unserer "Brandschutzerziehung", während eines etwa 3stündigen Programms, die Feuerwache und die Fahrzeuge kennenzulernen.
  • Schon seit einigen Jahren gibt es das Programm "Brandschutzerziehung" bei der Neu Wulmstorfer Feuerwehr. Das Programm umfaßt den Besuch der Feuerwache, die Vorführung der Fahrzeuge, Brandschutztipps im praktischen und theoretischen Unterricht und reicht bis hin zu Löschübungen mit der Kübelspritze.
  • Die Brandschutzerziehung richtet sich an die Altersklassen von 4 bis 10 Jahren. Ziel der Brandschutzerziehung ist eine Verringerung der Zahl der Brände, insbesondere der durch Kinder verursachten Brände sowie die Steigerung des Brandschutzbewusstseins.
  • Das Programm ist kostenlos und wird von speziell ausgebildeten Feuerwehrleuten durchgeführt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Schulklassenbetreuer Frank Peters, Tel.: 70 97 27 78 oder E-Mail an: Schulklassenbetreuer@ff-neu-wulmstorf.de.

    Impressionen von der Brandschutzerziehung

    (Mit Linksklick Vergrösserung anschauen)

    Gruppenbild mit Dame Altersabteilung Jugendfeuerwehr ELW ELW mit Schnelleinsatzzelt


Verbrennen von Abfällen aus Wald, Feld und Garten?

Das Feuer im Garten, ist es erlaubt oder nicht?

Solche Regelungen unterliegen der Ländergesetzgebung und sind daher von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. In den meisten Bundesländern gibt es ein Landesimmisionsschutzgesetz und eine nachgeschaltete Verordnung, welche besagt, dass gelegentlich ein Grillfeuer entzündet werden kann, wenn dies für die Nachbarschaft keine Gefährdung, Geruchs- oder Rauchbelästigung bedeutet. Daher ist Grillkohle dem Holz, auch wenn es sehr trocken ist, vorzuziehen.

  • Kein Feuer ohne RauchOffene Feuer zum Verbrennen von Grünabfällen aus Wald, Feld und Garten geben immer wieder Anlass zu Beschwerden der Nachbarn. Tatsächlich belasten solche Feuer die Luftreinheit erheblich, indem große Mengen von Feinstaub entstehen. Daneben besteht auch die Gefahr von Wald- und Flurbränden.
    Die Verbrennung von Gartenschnitt ist nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen erlaubt, hierfür ist eine Erlaubnis bei der Gemeinde zu beantragen.
  • Thomas Kratzke aus der Ordnungsabteilung des Neu Wulmstorfer Rathauses meint dazu:
    "Das Verbrennen von Abfällen (somit alles, was man in den Mülleimer werfen oder auf die Deponie verbringen muss, z.B. behandeltes Holz, Pappen usw.) ist verboten. Werden Abfälle verbrannt, handelt es sich um eine unerlaubte Abfallbeseitigung, die der Landkreis mit einem Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren ahnden kann und es auch macht."
    "Lagerfeuer oder Feuer in Terrassenöfen sind grundsätzlich nicht verboten, jedoch sind Störungen der Nachbarschaft durch Rauch und Gerüche zu vermeiden. So wird es auf einem Reihenhausgrundstück schwierig sein, die Nachbarschaft durch ein Lagerfeuer NICHT zu stören. Selbstverständlich dürfen hierbei keine Abfälle verbrannt werden."
  • Umweltgerechter würde es ohnehin sein, Gartenschnittgut zu schreddern und in den natürlichen Kreislauf der Natur einzubringen. Schreddergut eignet sich hervorragend zum Abdecken von Beeten und verhindert das allzu schnelle Aufkeimen von Unkräutern. Sollten Sie keine Möglichkeit haben Ihr Gartenschnittgut auf dem eigenen Grundstück zu verarbeiten, ist es über die Deponien des Landkreises in Dibbersen, Todtglüsingen oder in Ketzendorf zu entsorgen.
  • Falls Sie Fragen oder Zweifel haben, können Sie sich im Rathaus an folgende Ansprechpartner wenden: Frau Benecke (Telefon: 70 07 82 12) und Herr Kratzke (Telefon: 70 07 82 10).

Achten Sie beim Entfachen eines Feuers auf die nötige Sicherheit und gehen Sie wie bei unseren "Sicherheitstips - Grill-Spaß - ja aber SICHER!" beschrieben vor. Sollten Sie ein Osterfeuer planen, lesen Sie unserere "Sicherheitstips - Osterfeuer".


 





© 2001- Freiwillige Feuerwehr Neu Wulmstorf.
Hinweis: Bei den externen Links haben wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der Seiten.