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Weiterlesen...Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Harburg
Beschreibung: Es war eine Frage der Zeit: Nach Nachweisen bei Wildvögeln im Nachbarlandkreis Stade und in vielen niedersächsischen Regionen sowie Ausbrüchen in Geflügelhaltungen im gesamten Bundesgebiet rückt die Geflügelpest immer näher an den Landkreis Harburg heran, das Ansteckungsrisiko für Geflügel ist sehr hoch. Zahlreiche Zugvögel, insbesondere Kraniche, werden tot aufgefunden, die Seuche ist zudem in einer Geflügelhaltung im benachbarten Heidekreis ausgebrochen. Um ein Übergreifen der für Vögel hochansteckenden Aviären Influenza („Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ des Subtyps H5) auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung deshalb Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Harburg an.
„Angesichts der maximal zugespitzten Tierseuchenlage ist es zwingend erforderlich, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit mehr als 50 gehaltenen Tieren aufstallen“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung, Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So verhindern wir, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.“
Ausgenommen von der Stallpflicht sind Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Sie werden ausgenommen, da wenige Tiere eine kleinere Virusmenge im Falle einer Infektion ausscheiden, in der Regel keine Verbindungen, das heißt Handel, zwischen den Beständen bestehen und eine kleine Auslauffläche die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass Wildvögel in dem Areal des Nutzgeflügels sich aufhalten oder durch Kot infizieren. Trotzdem sind Tierhalter auch in Kleinstbetrieben verpflichtet Maßnahmen zum Schutz Ihres Tierbestandes zu ergreifen. Dies beinhaltet die allgemeinen Biosicherheitsmassnahmen, außerdem wird eine freiwillige Aufstallung des Geflügels dringend empfohlen.
Die Allgemeinverfügung zur kreisweiten Stallpflicht tritt am Donnerstag, 30.10.2025, offiziell in Kraft. Aufgrund des hohen Übertragungsrisikos von Wildvögeln auf Hausgeflügel sollten Geflügelhalter unverzüglich handeln. Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Alleine vorgestern wurde der Veterinärdienst zu 40 toten oder verendenden Kranichen gerufen. Sterbende Tiere werden tierschutzgerecht getötet, um sie vor weiterem Leid zu bewahren. Der Landkreis Harburg stimmt sich fortlaufend eng mit dem Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zu den erforderlichen Maßnahmen ab, um Ausbrüche der Vogelgrippe in Geflügelbetrieben zu verhindern.
Derzeit werden rund 80 Zugvögel, die im Landkreis Harburg gefunden wurden, in den Laboren des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nach erfolgter Beprobung untersucht. Ein Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel ist bisher noch nicht durch das FLI als nationalem Referenzlabor nachgewiesen, das scheint jedoch nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Zwei Kraniche wurden bereits durch das LAVES positiv auf Vogelgrippe getestet. Einen Ausbruch in den Geflügelhaltungen im Kreisgebiet gab es bisher nicht.
Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht und Merkblätter mit den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und zusätzliche Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.
Geflügelhalterinnen und -halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – sollten ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle durch einen Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Instruktion:
Betroffene Gebiete: Appel, Asendorf, Barum, Bendestorf, Brackel, Buchholz in der Nordheide, Dohren, Drage, Drestedt, Egestorf, Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödenstorf, Halvesbostel, Handeloh, Handorf, Hanstedt, Harmstorf, Heidenau, Hollenstedt, Jesteburg, Kakenstorf, Königsmoor, Marschacht, Marxen, Moisburg, Neu Wulmstorf, Otter, Radbruch, Regesbostel, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tespe, Toppenstedt, Tostedt, Undeloh, Vierhöfen, Welle, Wenzendorf, Winsen (Luhe), Wistedt, Wulfsen
Geflügelpestausbruch in einem weiteren Geflügelbetrieb in Todtglüsingen im Landkreis Harburg
Beschreibung: Die hochansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza oder Vogelgrippe des Subtyps H5) ist im Landkreis Harburg in einem weiteren Geflügelbetrieb ausgebrochen. Betroffen ist eine kleinere Gänsehaltung mit 80 Tieren im Bereich Todtglüsingen (Samtgemeinde Tostedt). Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt die Situation sehr ernst und ergreift alle notwendigen Schritte, um den Ausbruch einzudämmen. Dazu ordnet der Landkreis Harburg per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Montag, 10. November eine weitere Schutz- (3-Kilometer-Radius) und eine Überwachungszone (10 Kilometer Radius) um den Geflügelhaltung an. Damit gelten auch dort, wie in der Schutz- und Überwachungszone um den zuvor einzigen Ausbruchsbetrieb in Wistedt, strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Geflügel. Die vollständigen Regeln, die innerhalb der Schutz- und der Überwachungszonen gelten, finden sich genauso wie Karten der Restriktionszonen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest .
Die Gänsehaltung wurde sofort nach dem Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts vollständig gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-institut den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N1 nach Ausweiterung der Proben bestätigt hatte, bereitete das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Die 80 Tiere in dem Betrieb sind tierschutzgerecht getötet worden.
Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollieren nun auch alle Geflügelhaltungen in der Schutzzone im 3-Kilometer-Radius sowie stichprobenartig die Geflügelhaltungen im 10-Kilometer-Radius. Außerdem gilt im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchstierhaltung in Todtglüsingen Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht oder Stallpflicht ist ein zentrales Instrument, um die Ausbreitung durch Vogelgrippe durch Wildvögel zu verhindern. Freilebende Tiere werden durch eine Aufstallung davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhaltende Betriebe müssen ihre Tiere dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Dazu müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.
Ansonsten gilt im übrigen Landkreis Harburg für Haltungen ab 50 Tieren unverändert, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden muss, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden (Telefon: 04171 – 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten daher Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171 – 693 466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.
Instruktion:
Betroffene Gebiete: Appel, Asendorf, Barum, Bendestorf, Brackel, Buchholz in der Nordheide, Dohren, Drage, Drestedt, Egestorf, Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödenstorf, Halvesbostel, Handeloh, Handorf, Hanstedt, Harmstorf, Heidenau, Hollenstedt, Jesteburg, Kakenstorf, Königsmoor, Marschacht, Marxen, Moisburg, Neu Wulmstorf, Otter, Radbruch, Regesbostel, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tespe, Toppenstedt, Tostedt, Undeloh, Vierhöfen, Welle, Wenzendorf, Winsen (Luhe), Wistedt, Wulfsen
Geflügelpestausbruch in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Harburg
Beschreibung: Die hochansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza oder Vogelgrippe des Subtyps H5) ist im Landkreis Harburg in einem Geflügelbetrieb im Bereich Wistedt (Samtgemeinde Tostedt) ausgebrochen. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt die Situation sehr ernst und ergreift alle notwendigen Schritte, um den Ausbruch einzudämmen. Dazu ordnet der Landkreis Harburg per Allgemeinverfügung ab dem morgigen Dienstag, 4. November 2025, eine Schutz- (3 Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (10 Kilometer Radius) um den Wistedter Betrieb an, in denen dann strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Geflügel gelten. Die vollständigen Regeln, die innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone gelten, finden sich genauso wie Karten der beiden Restriktionszonen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest .
Der Wistedter Betrieb wurde sofort nach dem Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts vollständig gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N1 nach Auswertung der Proben bestätigt hatte, bereitete das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Die 13.000 Gänse und 26.000 Enten in dem Betrieb sind tierschutzgerecht getötet worden.
Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollierten nun alle 27 Geflügelhaltungen in der Schutzzone im 3-Kilometer-Radius um Wistedt sowie stichprobenartig die Geflügelhaltungen im 10-Kilometer-Radius. Außerdem gilt im Radius von zehn Kilometern Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht oder Stallpflicht ist ein zentrales Instrument, um die Ausbreitung durch Vogelgrippe durch Wildvögel zu verhindern. Freilebende Tiere werden durch eine Aufstallung davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhaltende Betriebe müssen ihre Tiere dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Dazu müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.
Ansonsten gilt im übrigen Landkreis Harburg für Haltungen ab 50 Tieren unverändert, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden muss, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden (Telefon: 04171 – 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten daher Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171 – 693 466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.
Instruktion:
Betroffene Gebiete: Appel, Asendorf, Barum, Bendestorf, Brackel, Buchholz in der Nordheide, Dohren, Drage, Drestedt, Egestorf, Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödenstorf, Halvesbostel, Handeloh, Handorf, Hanstedt, Harmstorf, Heidenau, Hollenstedt, Jesteburg, Kakenstorf, Königsmoor, Marschacht, Marxen, Moisburg, Neu Wulmstorf, Otter, Radbruch, Regesbostel, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tespe, Toppenstedt, Tostedt, Undeloh, Vierhöfen, Welle, Wenzendorf, Winsen (Luhe), Wistedt, Wulfsen
Weiterer Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Harburg
Beschreibung: Die hochansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza oder Vogelgrippe des Subtyps H5) ist im Landkreis Harburg in einer weiteren Herde des bereits betroffenen Betriebs im Bereich Wistedt (Samtgemeinde Tostedt) ausgebrochen. Es handelt sich um eine Gänseherde mit rund 2.500 Tieren. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg nimmt die Situation sehr ernst und ergreift alle notwendigen Schritte, um den Ausbruch einzudämmen. Dazu ordnet der Landkreis Harburg per Allgemeinverfügung ab sofort eine Erweiterung der bereits bestehenden Schutz- (3-Kilometer-Radius) und Überwachungszone (10 Kilometer Radius) um die Geflügelhaltung an. Damit gelten auch dort, wie in der bereits Zone um den Ausbruchsbetrieb in Wistedt, strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Alle Regeln, die innerhalb der Schutz- und der Überwachungszonen gelten, finden sich genauso wie Karten der Restriktionszonen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.
Die Ausbruchsgänsehaltung in Wistedt war bereits gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der Geflügelpest in der Gänseherde nach Ausweitung der Proben bestätigt hatte, bereitete das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Die rund 2.500 Tiere in der Herde werden derzeit tierschutzgerecht getötet.
Tierärzte der Kreisverwaltung untersuchen nun auch alle Geflügelhaltungen in der erweiterten Schutzzone im 3-Kilometer-Radius sowie stichprobenartig die Geflügelhaltungen im neuen 10-Kilometer-Radius. Außerdem gilt im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchstierhaltung in Wistedt Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht oder Stallpflicht ist ein zentrales Instrument, um die Ausbreitung durch Vogelgrippe durch Wildvögel zu verhindern. Freilebende Tiere werden durch eine Aufstallung davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhaltende Betriebe müssen ihre Tiere dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Dazu müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.
Zudem besteht im Landkreis Harburg eine weitere Schutz- und Überwachungszone um eine kleine Gänsehaltung im Bereich Todtglüsingen (Samtgemeinde Tostedt). Ansonsten gilt im übrigen Landkreis Harburg für Haltungen ab 50 Tieren unverändert, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden muss, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden (Telefon: 04171 – 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten daher Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171 – 693 466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.
Instruktion:
Betroffene Gebiete: Appel, Asendorf, Barum, Bendestorf, Brackel, Buchholz in der Nordheide, Dohren, Drage, Drestedt, Egestorf, Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödenstorf, Halvesbostel, Handeloh, Handorf, Hanstedt, Harmstorf, Heidenau, Hollenstedt, Jesteburg, Kakenstorf, Königsmoor, Marschacht, Marxen, Moisburg, Neu Wulmstorf, Otter, Radbruch, Regesbostel, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tespe, Toppenstedt, Tostedt, Undeloh, Vierhöfen, Welle, Wenzendorf, Winsen (Luhe), Wistedt, Wulfsen
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